Man muss kein Freund von Marine Le Pen sein, um juristische Sanktionen erst nach Abschluss des Instanzenwegs zu befürworten. Solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Grundsatz sollte bei allen Straftaten und für jeden Angeklagten gelten, denn das ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats. “Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.” (Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) Alles andere weckt Zweifel, ob es sich dabei um ein faires Verfahren handelt.
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